§ 1 Name und Sitz des Vereins

Der Verein führt den Namen 

Die Treue 13 

und hat seinen Sitz in 

32107 Bad Salzuflen. 

§ 2 Zweck des Vereins

1. Der Verein verfolgt mit seinen Zielen ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des dritten Abschnittes der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig.

2. Der Verein hat den Zweck, die Fans des BV Borussia Dortmund zu einer kameradschaftlichen Gemeinschaft während und außerhalb von Veranstaltungen zusammenzuführen. 

§ 3 Erwerb, Verlust und Einschränkung der Mitgliedschaft

1. Voraussetzung für den Erwerb der Mitgliedschaft ist ein an den Vorstand des Vereins zu richtender Aufnahmeantrag, in dem sich der Antragsteller zur Einhaltung der Satzungsbestimmungen verpflichtet. Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme nach freiem Ermessen. 

2. Die Mitgliedschaft endet durch Tod, schriftliche Austrittserklärung und Ausschließung. Ein Mitglied kann 
jederzeit seinen Austritt durch schriftliche Erklärung an den Vorstand erklären. Die Ausschließung ist zulässig, wenn das Mitglied schuldhaft in grober Weise die Interessen des Vereins verletzt oder trotz Mahnung beitragssäumig ist. Über den Ausschluss entscheidet die Mitgliederversammlung. 

3. Befindet sich ein Mitglied mit mehr als einem Jahresbeitrag in Zahlungsverzug, besteht kein Anspruch mehr auf Berücksichtigung bei Kartenzuteilung oder sonstigen internen Aktionen. 

4. Ein Mitglied hat nach Beendigung der Mitgliedschaft keinen Anspruch auf das Vereinsvermögen. 

§ 4 Rechte und Pflichten der Mitglieder

1. Jedes Mitglied hat das Recht, an allen Versammlungen und Mitgliederversammlungen teilzunehmen und abzustimmen. Außerdem hat jedes volljährige Mitglied das Recht zu wählen und gewählt zu werden. 

2. Jedes Mitglied hat die Pflicht, das Ansehen des Vereins zu wahren, die Ziele des Vereins nach besten Kräften zu fördern und die Satzung zu achten. 

3. Die Mitglieder des Vereins erhalten ihrer Eigenschaft als Mitglieder keine Zuwendungen. 

§ 5 Mitgliedsbeitrag

1. Der Verein erhebt einen jährlichen Mitgliedsbeitrag. Die Höhe wird durch die Mitgliederversammlung festgesetzt. Der Mitgliedsbeitrag ist mindestens jährlich im Voraus dem Kassierer zu zahlen. 

2. Wird ein Mitglied ausgeschlossen, oder scheidet aus anderem Grund aus, so verbleibt der im Voraus gezahlte Beitrag dem Verein. 

§ 6 Vorstand

1. Der Vorstand besteht aus

a) 1.Vorsitzender 
b) 2. Vorsitzender 
c) Kassenwart 
d) Schriftführer 
e) Beisitzer 
f) Beisitzer 

Vertretungsberechtigt sind im Sinne des § 26 BGB sind der 1. und 2. Vorsitzende. Sie sind einzelvertretungsberechtigt. 

2. Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte des Vereins. Ihm obliegen die Verwaltung des Vereinsvermögens und die Ausführung der Vereinsbeschlüsse. 

3. Die Vorstandsmitglieder werden von der Mitgliederversammlung für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Der Vorstand bleibt solange im Amt, bis ein neuer Vorstand gewählt ist. Die Wiederwahl des Vorstandes ist 
möglich. 

§ 7 Mitgliederversammlung

1. Die ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal jährlich statt und beschließt über: 

a) Wahl der Vorstandsmitglieder 
b) Wahl der Kassenprüfer 
c) Festsetzung von Mitgliedsbeiträgen 
d) Ausschluss von Mitgliedern 
e) Satzungsänderung 

2. Die Vorstandsmitglieder sind in offener Wahl zu bestimmen. Alle übrigen Wahlen und Beschlussfassungen sind ebenfalls offen durchzuführen. 

3. Alle Mitgliederversammlungen werden schriftlich unter Angabe der Tagesordnung einberufen. Die Einberufung der Mitgliederversammlungen erfolgt durch Information der Mitglieder via E-Mail und über die Internetseite. 

4. Die Mitgliederversammlung fasst ihre Beschlüsse mit einfacher Stimmenmehrheit der Erschienenen, es sei denn, Gesetz oder Satzung schreiben eine andere Stimmenmehrheit vor. Eine Vertretung in der Stimmenabgabe ist unzulässig. 

5. Bei der Wahl der Vorstandsmitglieder ist bei Stimmengleichheit ein zweiter Wahlvorgang erforderlich. Ergibt der zweite Wahlvorgang nochmals Stimmengleichheit, so entscheidet das Los. 

6. Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll aufzunehmen, das vom jeweiligen Versammlungsleiter zu unterschreiben ist. 

§ 8 Vermögen

Alle Beiträge, Einnahmen und Mittel des Vereins werden ausschließlich zur Erreichung des Vereinszwecks verwendet.

 

Stand: 09.01.2010